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Verordnung von Psychopharmaka durch Psychotherapeuten
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Published: | October 12, 2011 |
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Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) sind durch ihre Approbation Fachärzten in der vertragsärztlichen Versorgung grundsätzlich gleichgestellt. Ausnahmen sind bisher die Befugnisse zur Verordnung von Heilmitteln und Arzneimitteln, zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, zur Einweisung in die stationäre psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung und zur Überweisung an Fachärzte.
Besonders kontrovers wird in diesem Zusammenhang diskutiert, inwieweit die Verordnung von Psychopharmaka durch PP und KJP nach entsprechender Weiterbildung erfolgen kann. Eine Aufhebung dieser Befugniseinschränkungen von PP und KJP wurde vor allem vor dem Hintergrund des Nachwuchsmangels bei Nervenärzten erwogen mit dem Ziel die Versorgung psychisch kranker Menschen speziell in schlecht versorgten ländlichen Regionen zu verbessern.
Auf dem Symposium werden unterschiedliche Aspekte zu diesem Thema diskutiert und Forschungsbefunde vorgestellt:
- Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Berlin – Einführung in das Thema, Perspektive der Psychotherapeuten
- Prof. Dr. Gerhard Gründer, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, RWTH Aachen – Perspektive der Nervenärzte
- Prof. Dr. Harald Rau, Vorstandsvorsitzender der Zieglerschen Anstalten – Wissenschaftliche Erkenntnisse, Pro und contra