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Auf die Bedarfsmedikation bei Pflegeheimbewohnern achten: Ergebnisse der IMREN-Studie (“Inappropriate Medication in patients with REnal insufficiency in Nursing homes”)
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Published: | September 19, 2016 |
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Hintergrund: In Deutschland leben etwa 800.000 Menschen in Pflegeheimen. Diese Population ist durch ein hohes Maß an chronischen Erkrankungen, körperliche und kognitive Einschränkungen sowie einer oftmals vorliegenden Polypharmazie gekennzeichnet. Zusätzlich zur Dauermedikation können auch im Bedarfsfall gegebene Arzneimittel zu überschrittenen Maximaldosen, potentiellen Arzneimittelinteraktionen und erhöhter Morbidität und Mortalität führen.
Fragestellung: In welchem Umfang werden Bedarfsmedikamente im Pflegeheim verordnet? Was sind mögliche Prädiktoren für eine Verordnung?
Methoden: Multizentrische Querschnittsstudie, die zwischen Oktober 2014 und April 2015 in 21 deutschen Pflegeheimen mit insgesamt 852 Bewohnern durchgeführt wurde. Mittels deskriptiver Statistik und adjustiertem multivariablem Regressionsmodell wurden Charakteristika und Prädiktoren der Bedarfsmedikation untersucht.
Ergebnisse: Ungefähr drei Viertel (74,9%) aller Pflegeheimbewohner wurden mit mindestens einem Bedarfsmedikament behandelt. Durchschnittlich wurden jedem Bewohner 2,5 ± 2,3 Bedarfsmedikamente verordnet, am häufigsten Paracetamol (33,9%), Metamizol (30,4%) und Ibuprofen (14,3%). Bedarfsmedikamente waren durchschnittlich 617 ± 634 Tage auf dem Medikationsplan angesetzt. Ein Heimaufenthalt, dessen Dauer über dem Median von 2,1 Jahren lag (OR: 2,4; 95% CI 1,8-3,2) und eine Behandlung mit ≥ 5 Dauermedikamenten (OR: 2,1; 95% CI 1,5-2,9) waren mit einer größeren Anzahl Bedarfsmedikamente assoziiert, ebenso wie das Vorliegen einer Demenzdiagnose (OR: 1,5; 95% CI 1,1-2,1).
Diskussion: Drei Viertel aller Pflegeheimbewohner erhalten Bedarfsmedikamente. Je länger der Heimaufenthalt andauerte, desto häufiger wurden Bedarfsmedikamente angesetzt. Es sollte darauf geachtet werden, dass vollständig dokumentiert wird, in welchem Maße Bedarfsmedikamente tatsächlich verabreicht werden. Der Medikationsplan von Pflegeheimbewohnern sollte regelmäßig kritisch bezüglich der verordneten Bedarfsmedikamente überprüft werden. Weiterhin existiert bisher wenig Forschung zum Phänomen der Bedarfsmedikation und deren tatsächlicher Verabreichung bei Pflegeheimbewohnern.