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AWMF soll "e.V." werden
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Received: | March 18, 2005 |
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Published: | March 18, 2005 |
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Zusammenfassung
Das Präsidium der AWMF wird bei der nächsten Delegiertenkonferenz Änderungen der Satzung mit dem Ziel beantragen, die AWMF zukünftig als eingetragenen Verein zu führen.
Text
Die Satzung der AWMF soll z.B. in § 1 wie folgt geändert werden:
Alte Fassung:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. In der "Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften" (Abkürzung: AWMF) sind die wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Medizin zusammengeschlossen. Die AWMF ist ein nicht eingetragener Verein und hat ihren Sitz in Frankfurt a. M.
Neue Fassung:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen "Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften" (Abkürzung: AWMF). In ihm sind die gemeinnützigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Medizin zusammengeschlossen. Die AWMF hat ihren Sitz in Frankfurt a. M. und wird in das Vereinsregister eingetragen.
Weitere Änderungen betreffen formale Anpassungen an die Erfordernisse einer "e.V."-Satzung.
Hintergrund ist der Plan, für den längerfristigen Betrieb der elektronischen Journale unter dem Dach von German Medical Science eine gemeinnützige GmbH zu gründen, über die alle "geschäftlichen" Vorgänge im Zusammenhang mit der Publikation elektronischer Journale abgewickelt werden können. Dabei hat sich herausgestellt, dass die AWMF in ihrer derzeitigen Rechtsform ("nicht eingetragener Verein") nur mit erheblichen bürokratischen Schwierigkeiten als Gesellschafter in die geplante GMS gGmbH eintreten könnte.