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Stents in der Eustachischen Tube – In-vivo-Machbarkeitsstudie zur Belüftung des Mittelohres im Schafmodell
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Veröffentlicht: | 14. April 2014 |
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Einleitung: Chronische Belüftungsstörungen des Mittelohres beeinträchtigen die Lebensqualität betroffener Patienten und führen oft zu Folgeerkrankungen mit irreversibler lokaler Destruktion und der Notwendigkeit einer Operation. Eine effiziente Therapie zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Funktion der Eustachischen Tube ist seit Langem Wunsch behandelnder Ärzte. Tubenstents, die einen pneumatischen Ausgleich zwischen Umgebungsluft und Paukenlumen ermöglichen sollen, werden dahingehend im Tiermodell auf ihre Eignung getestet. Hierfür wurde in vorhergehenden Kadaverstudien das Schwarzkopfschaf als vielversprechendes Versuchstier ermittelt sowie die endoskopische Insertion und Lokalisation der Stents für dieses Tiermodell etabliert.
Methoden: In den aktuellen Untersuchungen sind drei Schafe beidseits mit einem Chrom-Kobalt-Coronarstent in zwei unterschiedlichen Größen (2,75 mm x 26 mm und 2,0 mm x 20 mm) in die Tube inseriert worden. Der Zugang erfolgt endoskopisch nasal über das pharyngeale Tubenostium. In periodischen endoskopischen Kontrollen wurden Sitz und Verträglichkeit der Stents überprüft.
Ergebnisse: Die Insertion verlief komplikationslos, weder vermehrte Blutungen, noch Läsionen der Nasenrachenschleimhaut waren zu beobachten. Bei den regelmäßigen endoskopischen Kontrollen kam es nur in einem Fall zu einer objektivierbaren Dislokation des Stents. Des Weiteren wurden allenfalls geringgradige Entzündungserscheinungen verzeichnet. Während der gesamten Versuchsdauer zeigten die Tiere keinerlei gesundheitliche Einschränkungen.
Schlussfolgerungen: Die in dieser Studie verwendeten Stents konnten problemlos inseriert und fixiert werden. Auch Lage und lokale Reaktion konnten evaluiert werden und eine sichere Platzierung der Stents ist möglich.
Unterstützt durch: Projekt REMEDIS – Implantattechnologie der Zukunft, Teilprojekt C3(BMBF); Biotronik – excellence for life
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.