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Hörgeräteversorgung schwerhöriger Aphasiepatienten
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Veröffentlicht: | 19. April 2011 |
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Einleitung: Aphasiepatienten benötigen zur Behandlung der krankheitsbedingten Sprachstörung eine logopädische Therapie. Nach den gültigen Heilmittel-Richtlinien wird zur Verordnung logopädischer Sprachtherapie bei erwachsenen Patienten mit Sprachstörungen nur bei Verdacht auf eine Schwerhörigkeit ein Tonaudiogramm gefordert. Aufgrund der aphasischen Sprachstörung sind jedoch die innerhalb der logopädischen Therapie durchführbaren Hörprüfungen in Flüstersprache und Umgangssprache nicht zielführend möglich.
Methode: 88 Aphasie-Patienten einer neurologischen Reha-Klinik wurden otoskopisch und tonaudiometrisch untersucht. Die Diagnose einer hörgerätebedürftigen Schwerhörigkeit erfolgte gemäß der Begutachtungsanleitung Schwerhörigkeit des MDS (2004).
Ergebnisse: 8 Patienten (9%) benötigten eine HNO-ärztliche Ohrreinigung, 5 (5.7%) hatten den Test nicht verstanden oder kooperierten nicht ausreichend. Bei 72 Aphasiepatienten wurden beidseitige Tonaudiogramme erhoben. Davon zeigten 17 Patienten (23%) eine beidseitige hörgerätebedürftige Schwerhörigkeit, 3 Patienten (4%) eine einseitige Schwerhörigkeit. Nur 2 dieser Patienten waren bereits mit Hörgeräten versorgt.
Schlussfolgerungen: Eine gute Hörfähigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche logopädische Sprachtherapie. Eine durch die Aphasie bedingte Kommunikationsstörung kann von einer durch eine Schwerhörigkeit bedingten Kommunikationsstörung ohne eine zusätzliche tonaudiometrische Untersuchung nicht sicher unterschieden werden. Bei nachweisbar hoher Rate bestehender hörgerätebedürftiger Schwerhörigkeiten wird eine hno-ärztliche Untersuchung mit Ohrreinigung, Tonaudiometrie, sowie ggf. eine Hörgeräteversorgung benötigt.