Artikel
Vergleich elektronischer Treuhänderdienste in der medizinischen Forschung
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 27. August 2018 |
---|
Gliederung
Text
Einleitung: In vielen datenschutzgerechten Lösungen der medizinischen Forschung wird es als Notwendigkeit erachtet, eine informationelle Gewaltenteilung einzuführen, die durch eine Autonomie des administrativen Zugriffs auf verschiedene Elemente und Anteile des Datenbestandes gekennzeichnet ist. In diesem Zusammenhang ist die elektronisch geführte Patientenliste zu nennen, die als eine zentrale Komponente dieser verteilten Konzeption gilt. Sie dient der Speicherung der Verknüpfung identifizierender Patientendaten (IDAT) und Pseudonymen (PID). Eine solche Liste wird datenschutzrechtlich als sensibel und schützenswert eingestuft, da neben dem Namen und der Anschrift des Patienten noch andere pathologisch-relevante identifizierende Daten gespeichert sein können. Der Datentreuhänder verwaltet und speichert diese Informationen und agiert dabei rechtlich, räumlich und personell selbstständig und unabhängig. Darüber hinaus sollte der Treuhänder auch das Vertrauen der betroffenen Patienten oder Probanden genießen ([1], S. 45).
Referate: Thema - Referent
Einführung in das Themengebiet - G. Ebert, T. Schneider, K. Kaulke
Vorstellung der Treuhandangebote: Unabhängige Treuhandstelle der Universitätsmedizin Greifswald - D. Stahl
PMV forschungsgruppe Universitätsklinikum Köln - P. Ihle
DSSG mbH (Gesellschaft für Dienstleistung, Support und Service) - H. Huckenbeck-Krohn
Schütze Consulting AG - J.Godau
Vergleichende Einordnung der Treuhandangebote - G. Ebert, T. Schneider, K. Kaulke
Zusammenfassung und Handlungsbedarf - G. Ebert, T. Schneider, K. Kaulke
Angestrebte Diskussion und Ergebnisse: In dem Workshop sollen unterschiedliche Anbieter von Treuhänderdiensten die Gelegenheit erhalten, ihren Service und das zugrundeliegende Konzept der Forschungsgemeinschaft vorzustellen. Die Vortragenden werden im Zuge der Workshop-Vorbereitung gebeten, auf Aspekte dieses Themenbereichs einzugehen, die es erlauben, die Dienste hinsichtlich der unterstützten Anwendungsfälle, der Datensatzverwaltung und Pseudonymisierungsstrategie sowie des Einwilligungs- und Widerrufsmanagements vergleichen und diskutieren zu können. Zu diesem Zweck wird den Vertretern der Treuhanddienste im Vorfeld ein Fragenkatalog übermittelt, der inhaltlich die gewünschten Themenfelder abdeckt. Im Ergebnis sollen die unterschiedlichen Angebote in einem übergreifenden konzeptuellen Rahmen verortet werden, um so zu einem Verständnis zu kommen, in welchen Anwendungsfällen welche Art von Service benötigt wird. Insbesondere ist zu prüfen, inwiefern die Rahmenkonzeption aus dem TMF-Leitfaden zum Datenschutz aus 2014 ([1], S. 106ff) noch auf die aktuelle Forschungslandschaft und heutige Angebote passt. Ziel ist es aber auch, Transparenz hinsichtlich verfügbarer Anbieter für die jeweilige Anwendung zu schaffen und das Verständnis für die Notwendigkeit eines solchen Services und dessen Konzeptes zu schärfen. Somit können Interessierte nicht nur detailliert informiert werden, sondern auch Kontakt mit den unterschiedlichen Treuhanddiensten Vorort aufnehmen. Schlussendlich soll der Workshop auch klären helfen, ob ggf. für bestimmte Anwendungsfälle noch Angebote fehlen, bzw. wo Schwierigkeiten bei der Einbindung von Treuhanddiensten bestehen.
Referenten und Diskussionsteilnehmer: D. Stahl (Unabhängige Treuhandstelle der Universitätsmedizin Greifswald), P. Ihle (PMV forschungsgruppe Universitätsklinikum Köln), H. Huckenbeck-Krohn (DSSG mbH Berlin), J. Godau (Schütze Consulting AG)
Moderation: G. Ebert, T. Schneider, K. Kaulke (TMF e.V.)
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.