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Versorgung von Pflegebedürftigen: Versorgungsforschung mit Routinedaten
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Veröffentlicht: | 2. September 2009 |
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Einleitung: Es wird oft von Unterversorgung in Hinblick auf die Versorgung durch Fachärzte berichtet und auf einen nicht erkennbaren Zusammenhang von psychischen Erkrankungen und Medikation bei Pflegeheimbewohnern hingewiesen. Bisherige Studien beruhen aber überwiegend auf Befragungen von Pflegekräften, in denen von Aggregatdaten ausgegangen wird.
Methoden: In unserer Studie wurden die Erkrankungen anhand ärztlicher Diagnosen und die Versorgung anhand von Abrechungsdaten ermittelt. Diese Messung wurden personenbezogen separat für Pflegeheimbewohner, Personen mit ambulanten Pflegeleistungen und Personen ohne Pflegeleistungen vorgenommen. Zur Bewertung der Versorgungsqualität wurden beim Vergleich Risikoadjustierungen vorgenommen (Alter, Geschlecht, Familienstand, Pflegestufe, Erkrankung). Datengrundlage der Analysen bilden die Routinedaten der Gmünder ErsatzKasse (GEK).
Ergebnisse: Pflegeheimbewohner haben vermehrt psychische Störungen, Schlaganfall oder ein Parkinson-Syndrom. Eine hausärztliche Versorgung erfolgt fast in jedem Quartal für Pflegeheimbewohner. Pflegeheimbewohner haben aber auch bei schwerwiegenden psychischen Erkrankungen durchschnittlich nur 2,5 Behandlungsfälle durch Neurologen oder Psychiater. Heimbewohner werden zudem signifikant seltener durch Augenärzte und Orthopäden behandelt.
Auch risikoadjustiert erhalten Pflegebedürftige mehr Psycholeptika, Analgetika und Antidepressiva, aber weniger Antidementiva. Pflegebedürftige erhalten mehr Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Die Verordnungsmengen sind mehr durch die Pflegebedürftigkeit bedingt als durch die gemessenen Erkrankungen. Krankenhausaufenthalte kommen bei Pflegeheimbewohnern seltener vor als bei ambulant gepflegten Personen.
Diskussion: Unter- und Überversorgung werden vielfach bestätigt. Als Erklärung werden angeboten: Budgetierung der ärztlichen Leistung; Unsicherheiten über die Zuständigkeit, eine Versorgung zu veranlassen; Therapie(un)fähigkeit; mangelnde Bereitschaft bei den Pflegeheimbewohnern.
Schlussfolgerungen: Mit adäquater Versorgung (schlechte Augen) ließen sich einige Stürze vermeiden. Wenn die Zuständigkeit zu unklar ist, dann könnten Kooperationsverträge oder Richtlinien hilfreich sein, die Vereinbarungen beinhalten, welche Facharztgruppen mit welcher Regelmäßigkeit eine Visite im Pflegeheim durchführen sollten.