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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

14.09. - 16.09.2023, Osnabrück

Deskriptive Querschnittsuntersuchung zum Umsetzen der Lehre im „interprofessionellen Entlassmanagement“ an sechs ausgewählten deutschen medizinischen Fakultäten

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Swantje Wienand - Klinikum Links der Weser, Gesundheit Nord, Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie, Deutschland
  • Jana Jünger - Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung, Universität Heidelberg, Medizinische Fakultät, Heidelberg, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). Osnabrück, 14.-16.09.2023. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2023. DocV-25-03

doi: 10.3205/23gma130, urn:nbn:de:0183-23gma1309

Veröffentlicht: 11. September 2023

© 2023 Wienand et al.
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Gliederung

Text

Zielsetzung: Eine sorgfältige Planung mit interprofessionellem Entlassungsmanagement (IE) für einen Patienten aus dem Krankenhaus ist unumgänglich, damit die Qualität in der Patientenversorgung gesichert ist. In zahlreichen Studien konnte die Wirksamkeit für die Patientensicherheit des IE gezeigt werden [1]. Mit Inkrafttreten des Rahmenvertrags über ein IE ergibt sich ein zusätzlicher rechtlicher Aspekt zum Umsetzen des IE im klinischen Alltag und im Lehrplan [2]. In einem vorangegangenen klinikinternen Assessment zur Lehrsituation der PJ-Studierenden zum Thema IE zeigten sich deutliche Defizite zum Wissen und zur Kompetenz darüber (n=15). Ziel dieser Studie war es, zu erfassen, in wie weit die Lehre zum IE an deutschen Fakultäten umgesetzt wird.

Methoden: Es wurde eine Querschnittsuntersuchung mittels semistrukturierter Interviews an sechs Fakultäten durchgeführt, diese wurden nach den einzelnen Komponenten des Rahmenvertrages befragt. Die Auswahl der Fakultäten erfolgte nach den Kriterien: Regel-, Modell- und reformierter Regelstudiengang sowie geographisch. Die Interviewpartner aus diesen 6 repräsentativen Fakultäten setzten sich aus klinisch tätigen Ausbildern und Studiendekanatsmitarbeitern zusammen (n=33).

Ergebnisse: Die Erstellung von Entlassbriefen war ein Lernziel und in den Logbüchern enthalten. Die Strukturierung der Briefe entsprach aber in keiner der befragten Fakultäten den gesetzlichen Vorgaben. Einzelne Komponenten des IE gemäß des Rahmenvertrages waren in den Logbücher vorhanden, jedoch eine vollständige Umsetzung mit allen Komponenten des gesetzlich geforderten Entlassmanagement konnte in keiner der befragten Fakultäten gefunden werden. In keiner befragten Fakultät wurde das geforderte initialem Assessment des patientenindividuellen Bedarfs erfasst und mit den Studierenden verpflichtend geübt. Bei den klinisch tätigen Ausbilder war der Stellenwert des IE im Alltag sehr gering. Den wenigsten war die Datenlage über die Effektivität des IE bekannt. Es wurde als belastende Formalität während der stationären Versorgung der Patienten wahrgenommen. Knapp 90% der klinisch tätigen Ausbilder (n=17) fanden eine Integration des IE in das PJ-Logbuch am zielführendsten.

Diskussion: IE ist trotz gesetzlicher Vorgaben nur im geringen Umfang Gegenstand der medizinischen Ausbildung und wird an den untersuchten Fakultäten in den klinischen Fächern nicht explizit gelehrt. Ursächlich könnte sein, dass die klinisch tätigen Ausbilder selbst dem IE einen geringen Stellenwert zumaßen und sie auch kaum die Evidenz zum Nutzen bewusst war. Das PJ stellt eine gute Möglichkeit dar, den inhaltlichen Stellenwert des IE in die klinische Versorgung zu tragen. Das IE könnte gut in eine interprofessionelle Ausbildungsstation eingebettet werden.

Take Home Message: IE ist nicht entsprechend des Rahmenvertrages an den befragten Fakultäten umgesetzt. Die Integration des IE in die PJ-Logbücher mit einer verbindlichen Lehre zur Evidenz sollte in das Curriculum aufgenommen werden.


Literatur

1.
Hochschule Osnabrück. Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege. Aktualisierung 2009. Osnabrück: Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP); 2009.
2.
Deutsche Krankenhausgesellschaft. Umsetzungshinweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach $39 Abs. 1a Satz 9 SGB V, vom 13.10.2016 mit Inkrafttreten zum 1.07.2017. Berlin: Deutsche Krankenhausgesellschaft; 2017.