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Das österreichische Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen – Beiträge zur evidenzbasierten, qualitätsgesicherten Versorgung der österreichischen Bevölkerung
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Veröffentlicht: | 22. Februar 2010 |
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Im Jahr 2005 wurde das Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen verabschiedet (Gesundheitsqualitätsgesetz – GQG). Ziel dieses Gesetzes ist die flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen. Dazu ist ein gesamtösterreichisches Qualitätssystem nachhaltig zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu evaluieren. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützt die GÖG / BIQG das Bundesministerium für Gesundheit. Das BIQG wurde als bundesweites Kompetenzzentrum für Qualität im Gesundheitswesen im Juli 2007 eingerichtet. Arbeitsschwerpunkte des BIQG sind die Entwicklung einer bundesweiten Qualitätsstrategie, die Erarbeitung von evidenzbasierten Bundesqualitätsleitlinien im Sinne von sektorenübergreifenden Versorgungsleitlinien, Unterstützung beim Aufbau einer Risikokultur und Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Patientensicherheit, der Aufbau einer bundesweiten Qualitätsberichterstattung, Arbeiten zur Ergebnisqualitätsmessung und Ergebnisqualitätsregistern, sowie die Förderung des verstärkten Einsatzes von Health Technology Assessment im österreichischen Gesundheitswesen.
In den föderalen Strukturen des österreichischen Gesundheitswesens muss eine vergleichbare, qualitätsgesicherte und evidenzbasierte Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Dazu sind methodisch korrekt erstellte und evidenzbasierte Leitlinien, die alle Versorgungsbereiche betreffen und die österreichischen Rahmenbedingungen berücksichtigen, notwendig. In der GÖG / BIQG wurde ein solches Instrument unter Einbindung der wesentlichen Stakeholder, Patientenvertreter und Berufsgruppenvertretern auf Basis nationaler und internationaler Erfahrungen entwickelt. In diesem Beitrag wird die Methode der Entwicklung von Bundesqualitätsleitlinien vorgestellt.
Darüber hinaus besteht in Österreich noch ein geringer Grad der Institutionalisierung von HTA. Es fehlen organisatorische und rechtliche Regelungen für die gezielte Einbindung von HTA in Entscheidungsprozessen, was teilweise auch an mangelnder Kenntnis und Akzeptanz des Instrumentes Health Technology Assessment zurückzuführen ist. Daher wurde unter Koordinierung des Bundesinstitutes für Qualität in einer gemeinsamen Anstrengung mit Vertretern und Vertreterinnen von Bund, Länder, Sozialversicherung und führenden HTA-Einrichtungen in Österreich und Deutschland eine Nationale HTA-Strategie entwickelt. Im Rahmen dieses Vortrages soll die Nationale HTA-Strategie sowie erste Umsetzungsschritte vorgestellt werden.