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Über das Fälleverteilungsgesetz und seine Wahrnehmung in der Allgemeinmedizin
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Veröffentlicht: | 10. September 2018 |
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Hintergrund: „Unausgelesene Bevölkerungsgruppen von mindestens 1000 Personen, die unter ähnlichen Umständen leben, sind dem Faktor Gesundheitsstörung mit signifikant ähnlichen Ergebnissen unterworfen“ [1]. So präzisierte Robert N Braun 2004 das von ihm fünfzig Jahre zuvor aufgedeckte Phänomen der Regelmäßigkeit der Fälleverteilung in der Allgemeinpraxis, das er damals bereits Fälleverteilungsgesetz nannte, „ein für die gesamte Medizin grundlegendes Naturgesetz“ [2]. Naturgesetz verstand er in diesem Zusammenhang als ein regelmäßiges Vorkommen (= Verhalten) wahrnehmbarer Dinge.
Fragestellung: Wie steht es mit der Apperzeption des Fälleverteilungsgesetzes in der Medizin, insbesondere in der Allgemeinmedizin?
Methoden: Ausgangspunkt für die Untersuchung sind neuere fällestatistische Daten-Auswertungen, in verschiedenen Einzelpraxen, mittels Rang-Korrelationsanalysen nach Spearman. Eine Auseinandersetzung mit der Thematik erfolgt anhand der Originalliteratur, der Literatur-Recherche und Vorschläge früherer Reviewer.
Ergebnisse: Die vorläufigen Daten-Auswertungen zeigen wiederum eine hohe Ähnlichkeit und eine etwas geringere Korrelation mit Brauns Erhebungen aus den Fünfzigern. Die Vergleichbarkeit des Datenmaterials ist die größte Herausforderung bei fällestatistischen Erhebungen.
Diskussion: Von Robert N Braun wurde das Fälleverteilungsgesetz als Ausgangspunkt für die Verwissenschaftlichung der Allgemeinmedizin und generell für die Erforschung der Angewandten Medizin gesehen. Seine Evidenz wäre nachprüfbar. Doch ist das Fälleverteilungsgesetz auch 60 Jahre nach der Postulierung wenig bekannt oder es wird in Zweifel gezogen. Die Darstellung der Bedeutung des Fälleverteilungsgesetzes bedarf daher weiterer Untermauerung.
Take Home Message für die Praxis: Praxisanfänger sollen Kenntnis über die Fälleverteilung in der Allgemeinmedizinischen Praxis erlangen