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Stellungnahmerecht der Fachgesellschaften gesetzlich verankert
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Autoren
Eingereicht: | 20. Dezember 2011 |
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Veröffentlicht: | 20. Dezember 2011 |
Gliederung
Zusammenfassung
Mit der Verabschiedung des Versorgungsstrukturgesetzes sind weitere Stellungnahmerechte der Fachgesellschaften gesetzlich im SGB V verankert - die AWMF organisiert den Kontakt zu G-BA, IQWiG und AQUA.
Text
Bereits im Frühjahr 2011 hat die AWMF ihre Mitgliedsgesellschaften gebeten, ihr Beauftragte für diese Stellungnahmeverfahren zu benennen. Diese sollen die Erarbeitung von Stellungnahmen innerhalb ihrer Fachgesellschaft koordinieren.
Die AWMF plant, im März 2012 (voraussichtlich in Frankfurt/Main) eine Informationsveranstaltung für diese Stellungnahmebeauftragten durchzuführen. Dazu werden Vertreter von G-BA, IQWiG und AQUA eingeladen, um den Ablauf der Anhörungsverfahren und die Anforderungen an Stellungnahmen der Fachgesellschaften zu erläutern. Die AWMF wird die Fachgesellschaften rechtzeitig zu dieser Veranstaltung einladen.